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AGB Monsterino

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Monsterino dem Verleih für Privatveranstaltungen.

Angebote:
Mündliche und telefonische Absprachen, Bestellungen und Angebote gelten als nicht verbindlich und zudem ausdrücklich als nicht vereinbart . Eine verbindliche Bestellung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns zustande. Die Optionierung eines gewünschten Moduls ist nicht möglich.

Aufträge:
Wir vermieten ausschließlich für Privatveranstaltungen an Privatpersonen. Aufträge von Firmen und auf öffentlichen Veranstaltungen (Verein, Kirche, Institution, Straßenfest etc. also mehr als die eigene Familie) lehnen wir grundsätzlich ab. Sollte uns erst bei oder kurz vor Leistungserbringung bekannt werden, das der Auftraggeber keine Privatperson ist bzw. es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, werden wir die Leistung verweigern. Die vereinbarte Mietsumme wird als Vertragsstrafe fällig. Bei öffentlichen Veranstaltungen können wir entscheiden Ihre Anfrage/Buchung direkt über Stichnoth Events zu realiesieren. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles konkretes Angebot, was wir nach Ihrer schriftlichen Bestätigung mit einer Bestätigung unsererseits fixieren. Fernmündliche Buchungen und Absprachen sind nicht möglich und gelten als nicht vereinbart. 

Haftung & Betrieb:
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Gelände erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personen sowie die äußere Sicherheit (über die Eigenheiten des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe). Die Windstärken (nicht mehr als Windstärke 5)  sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm , Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten, verschmutzen, nassen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten mindestens jedoch 50 Euro. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch Monsterino angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Der Einsatz unserer Module auf roten Boden (z.B. Tennisplatz) ist genauso untersagt wie der Einsatz auf Festivals. Bei Nichteinhaltung berechnen wir die anfallenden zusätzlichen Kosten für Reingigung, Instantsetzung oder Neubeschaffung zzgl einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €

Besonderheiten, selbstbetreute Eventmodule:
Sollte ein selbstbetreutes Eventmodul entgegen den Vereinbarungen nicht sauber & trocken, gereinigt oder defekt (bei nicht vereinbarten Aufbau zusammengelegt bzw. im Anlieferungszustand ) aus der Vermietung zurückkommen, trägt der Mieter die Kosten für den Zeitraum der Nichtvermietbarkeit (täglich 50% des Mietpreises unabhängig von der Vermietung) sowie für die Aufwendungen der Reinigung (mindestens 50 Euro) und Trockenlegung (mindestens 50 Euro). Bei notwendigen Reparaturen berechnen wir die Reparaturkosten zzgl. 80 Euro Servicepauschale + 50% Kosten auf die Reparaturmietkostenzeit. Der Mieter versichert sich mit dem gemieteten Modul entsprechend so auszukennen, dass er technische Probleme die nicht durch ein Verschulden des Vermieters entstehen, selbstständig löst. 

Es gilt der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Module als vereinbart, dazu zählt insbesondere die Einhaltung der Altersbegrenzungen ( bei Hüpfburgen bis 10 Jahre), Anzahl und Alter der Nutzer und Einsatzbereichen des gemieteten Moduls. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 500 Euro.

Bei der Selbstbetreuung haftet der Mieter für Schäden am Menschen & Modul ab der Übergabe. Wir bieten keinen Vor-Ort Support an. Das Ausfallrisiko trägt der Mieter.
Selbstabholung | Selbstbetreuung Grundlagen
Bei der Anlieferung ist ein deutscher Personalausweis oder deutscher Pass mit Meldebescheinigung zur Identifikation vorzulegen. Ausländische Ausweise oder Pässe können wir leider nicht akzeptieren.
Eine Abholung durch andere als die in der Bestellung angegebene Person ist möglich. Dafür ist der dt. Personalausweis oder dt. Pass mit Meldebescheinigung sowie eine Vollmacht des Bestellers nötig. (ausreichend auch als Bild).
Lieferung & Betreuung durch uns:
Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie ebene Zufahrt mit Transporter direkt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Mieter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Geräte sind, wenn eine Betreuung durch den Vermieter stattfindet, haftpflichtversichert. 

Regreß:
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme durch Annahme des Eventmoduls. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (per SMS zwingend erforderlich). 

Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden
– bei Buchungen unter 1000,00 € inkl. MwSt. vom 7. Tag bis 1 Tag vor der Veranstaltung werden 50% der Vertragssumme fällig.
– bei Buchungen ab 1000,00 € inkl. MwSt. 28 Tage vor der Veranstaltung werden 50% der Vertragssumme fällig.
– am Veranstaltungstag / Nichtabholen bei Selbstabholung 100% der Vertragssumme in Rechnung gestellt.
Sollte die Veranstaltung wetterbedingt durch Regen ausfallen müssen, gewähren wir ein Sonderkündigungsrecht bis 24 Stunden vorher ohne weitere Kosten.
Das Rücktrittsrecht gilt beidseitig.

Fehlerhafte Buchungen:
Wir vermieten aus Lizensgründen ausschließlich an Privatveranstaltungen (die eigene Familie und Freunde) bzw. Privatpersonen. Bei fehlerhaften Angaben zum privaten Einsatz die uns nachträglich bekannt werden fallen mindestens 1000,00 Euro Vertragsstrafe an. Fehlerhafte Preisberechnungen im Angebot und Vertrag berechtigen beidseitig zum Rücktritt vom Angebot sowie vom Vertrag, soweit das rechtzeitig erklärt wird (7 Tage vor dem Event bzw. 28 Tage ab 1000,00 € Vertragssumme).
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Lieferung/Abholung der Gegenstände in bar fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach Eintreffen in Bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen. 

Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in Naumburg vereinbart.

Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein bleiben die anderen trotzdem gültig.